Rechnung » Signatur
Wer braucht elektronisch signierte Rechnungen und welche Vorteile hat man dadurch?
Grundsätzlich werden signierte Rechnungen nur dann benötigt, wenn Sie als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt sind. Die von der Wobcom GmbH elektronisch signierten Rechnungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen (Signaturgesetz, EU-Richtlinie 2001/115/EG und Umsatzsteuergesetz §14 UStG) und werden z.B. beim Finanzamt als ordentliche Rechnungen anerkannt. Die elektronische Signatur ermöglicht den Finanzbehörden die Korrektheit der Rechnung nachzuprüfen und Manipulationen auszuschließen.
Die von uns übermittelten Dateien (E-Rechnung im PDF-Format und die Signaturdatei mit der Endung *.pkcs7) sind als „Original“ entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren.
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Letzte Änderung des Artikels: 2006-05-26 11:00
Verfasser des Artikels: WOBCOM IP-Service
Revision: 1.0
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